In einer öffentlichen Anhörung hat der Energieausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern heute den Gesetzentwurf für das Zweckentfremdungsgesetz beraten. Mit diesem soll für Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, per Satzung die Umnutzung von Wohnraum als Ferienwohnung zu unterbinden. Besteht eine solche Satzung, muss die Umnutzung von Wohnraum durch die Gemeinde genehmigt sein.

Hierzu erklärt Rainer Albrecht, Sprecher für Wohnen der SPD-Fraktion:

„Für die Zielstellung unseres Gesetzes haben wir heute viel Zustimmung erhalten. Sowohl die kommunale Ebene als auch die Tourismuswirtschaft begrüßen es, wieder eine gesetzliche Grundlage für die Gemeinden zu schaffen, die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen in touristischen Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu unterbinden. Wir haben in der Anhörung auch viele gute Anregungen erhalten, die wir in der weiteren Beratung berücksichtigen werden, um ein für alle Seiten gutes und praktikables Gesetz zu abzustimmen. Insbesondere werden wir noch deutlicher herausstellen, dass es für alle ordnungsgemäß gemeldeten Ferienwohnungen einen Bestandsschutz gibt.“

Susann Wippermann, tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, ergänzt: „Das Zweckentfremdungsgesetz ist kein Anti-Ferienhausgesetz, sondern ein Pro-Wohnraumgesetz. Es soll sicherstellen, dass sich nicht nur die Feriengäste in Mecklenburg-Vorpommern wohlfühlen, sondern auch diejenigen, die sich rund um die Gäste kümmern. Bezahlbarer Wohnraum in der Nähe des Arbeitsplatzes gehört auf jeden Fall dazu, denn nicht selten wird bei nicht üppiger Entlohnung auch noch in sogenannten Teilschichten gearbeitet. Eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes ist also gerade im Hotel- und Gaststättengewerbe eine enorme Erleichterung für die dort tätigen Menschen.“