Noch Fragen?
Fragen zur Landtagswahl:
Jeder Bürger, der zum Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monate in Mecklenburg-Vorpommern hat.
Nein. Man darf nur an seinem Erstwohnsitz wählen.
Die Wahl zur aktuellen Periode fand am 04. September 2016 statt. Das nächste Mal wird der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich im Herbst 2021 erneut gewählt.
Jede/r Wahlberechtigte/r hat die Möglichkeit Briefwahlunterlagen zu beantragen, wenn er/sie nicht am Wahltag in die Wahlkabine gehen möchte oder kann.
Dazu muss beim zuständigen Briefwahlamt, im Allgemeinen das Rathaus oder das zuständige Bürgerbüro, ein Antrag gestellt werden. Die Unterlagen können auch noch am Wahltag angefordert werden, wenn der/die Wahlberechtigte kurzfristig erkrankt oder verhindert ist.
Die Unterlagen müssen bis zum Wahltag, 18 Uhr, beim zuständigen Briefwahlamt abgegeben sein. Andernfalls können sie nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn Sie in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in den Ortsteilen Lütten Klein, Evershagen oder Reutershagen (ohne „Komponistenviertel“) wohnen, sind Sie im Wahlkreis 5 wahlberechtigt und können mich wählen.
Fragen zur SPD:
Parteien sind in einer parlamentarischen Demokratie für die Interessenvertretung zuständig. Je mehr Bürgerinnen und Bürger sich bei Wahlen oder in Parteien engagieren, umso mehr Positionen und Erfahrungen können in die politische Arbeit mit eingebracht werden.
Beispielsweise hat man als Mitglied der SPD die Möglichkeit, bereits im Vorfeld von Wahlen an Programmen mitzuarbeiten oder Kandidaten auszuwählen.
Die SPD besteht aus verschiedenen Gliederungsebenen (dazu finden Sie mehr in Bereich "DIE SPD" auf dieser Homepage), wobei die unterste Ebene die Ortsvereine sind. Dort finden sich die Mitglieder vor Ort zusammen und treffen sich regelmäßig. Jeder Ortsverein organisiert seine Arbeit selbst und versucht seine Mitglieder zu informieren und dort Diskussionen zu aktuellen politischen Ereignissen durchzuführen. Häufig laden die Ortsvereine auch, lokale oder überregionale Entscheider aus Politik, Wirtschaft oder Gesellschaft ein, um sich mit ihnen auszutauschen.
Als Mitglied der SPD muss man Beiträge zahlen, die sich nach dem jeweiligen Einkommen richten. Allerdings bestimmen die Mitglieder die Höhe ihres Beitrages selbst. Einen Einblick in das reale Einkommen bekommt die SPD nicht.
Aus den Beiträgen finanziert die SPD ihre Arbeit vor Ort und überregional.