In der heutigen Landtagssitzung wurde in erster Lesung über die neue Landesbauordnung beraten. Ziel der neuen Regelungen ist es, Bauen einfacher, flexibler und schneller zu machen. Im Vorfeld wurden Fachverbände, Kommunen und weitere Akteure der Bau- und Wohnungswirtschaft aufgerufen, konkrete Vorschläge zu möglichen alltäglichen baurechtlichen Herausforderungen einzubringen und diese zu diskutieren. Es fanden drei Dialogrunden im letzten und diesem Jahr statt. Die wesentlichen Vorschläge fließen nun in die Novelle der Landesbauordnung M-V ein.

„Mit der neuen Landesbauordnung bauen wir massiv Bürokratie ab. Wir gehen gezielt zahlreiche sperrige Vorschriften an, vereinfachen Genehmigungsverfahren und machen Bauen einfacher. Dafür greifen wir die vielen wichtigen Vorschläge aus der Praxis auf“, sagt der baupolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Albrecht.

So soll unter anderem dafür gesorgt werden, dass neuer Wohnraum einfacher geschaffen werden kann. Beispielsweise durch eine neue Regelung, die den Dachgeschossausbau erleichtern wird. Die Gültigkeit von Baugenehmigungen wird von drei auf vier Jahren verlängert, was es Bauherren erleichtert, ein Projekt fertigzustellen, auch wenn ein Gewerk einmal nicht sofort verfügbar ist.

Auf Garagen direkt am Nachbargrundstück wird es zukünftig möglich sein, Photovoltaik-Anlagen zu errichten. Bislang war das nicht erlaubt. Mobilfunkmasten und Windkraftanlagen zählen nicht mehr als Sonderbauten und können damit einfacher beantragt und errichtet werden. Garagen und Carports können künftig bis zu einer Größe von 40 Quadratmetern verfahrensfrei errichtet werden.

Und Albrecht weiter: „Wir haben in diesem Jahr beim Thema Bauen einen klaren Weg eingeschlagen Richtung Bürokratieabbau. Die mit der Praxis ausgearbeiteten Lösungen sind konkrete Punkte, die Bauen einfacher und effizienter machen“, sagt Albrecht abschließend.

Mit der Novelle wird die Landesbauordnung in diesem Jahr nun schon zum zweiten Mal angepasst. So wurde bei der letzten Anpassung im März unter anderem dafür gesorgt, dass durch neue Fristenregelungen Genehmigungsverfahren schneller gemacht werden. Während die Bauämter bislang drei Monate nach Antragsstellung Zeit hatten, fehlende Unterlagen anzufordern, wird diese Frist auf drei Wochen reduziert.